Vollgutachten nach § 21 StVZO in Hattingen – SV Lindemann für Einzelfahrzeuge & Importfahrzeuge

Amtliche Fahrzeuguntersuchungen

Vollgutachten
nach § 21 StVZO

Bei SV Lindemann in Hattingen erhalten Sie fachkundige Vollgutachten nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), die erforderlich sind, um Fahrzeuge ohne gültige Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung im öffentlichen Straßenverkehr zulassen zu können.

Ein Vollgutachten wird insbesondere dann benötigt, wenn ein Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung besitzt, die Typgenehmigung erloschen ist oder nicht nachgewiesen werden kann – zum Beispiel bei Importfahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten, älteren Fahrzeugen ohne nationale ABE oder bei Wiederzulassungen nach langer Stilllegung.

Im Rahmen des Vollgutachtens prüfen unsere Unterschriftsberechtigten des technischen Dienstes, ob Ihr Fahrzeug den bau- und betriebstechnischen Vorschriften der StVZO entspricht, ermitteln die technischen Daten für die Zulassungsbescheinigung und unterstützen Sie dabei, eine Einzelbetriebserlaubnis zu erhalten.

prüfung aufzug

Wann wird ein Vollgutachten nötig?

Das Vollgutachten umfasst die vollständige technische Begutachtung des Fahrzeugs und überprüft u. a., ob Umrüstungen zulässig sind oder ob Ausnahmen bzw. Auflagen einzuhalten sind. Für bestimmte Prüfpunkte können zusätzliche Unterlagen wie Abgas- oder Geräuschgutachten erforderlich sein, die Sie selbst oder über uns bereitstellen können.

Typische Fälle sind:

  • Zulassung von gebrauchten Importfahrzeugen von außerhalb der EU (z. B. USA, Schweiz)
  • Ältere Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung oder ABE
  • Wiederzulassung nach langer Stilllegung ohne Fahrzeugdokumente
  • Fahrzeuge mit umfangreichen technischen Änderungen ohne gültige Betriebserlaubnis
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Ihre Vorteile bei SV Lindemann in Hattingen:

  • Lokale GTÜ-Sachverständige vor Ort
  • Kompetente Beratung zu technischen Anforderungen und Unterlagen
  • Unterstützung bei der Erstellung des Vollgutachtens
  • Vorbereitung Ihrer Zulassung bei der Zulassungsstelle
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